Auskunftsrecht

Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO

Betroffene Kunden haben das Recht von der Eugen Hauser GmbH eine Bestätigung zu verlangen, ob
und welche personenbezogenen Daten über den Kunden gespeichert sind.

1. Alle über den betroffenen Kunden gespeicherten Daten, wie: Name, Vorname, Adresse,
Telefonnummer, ggf. auch Mobilnummer, Auftragsdaten.

2. Zur Auftragsdurchführung werden diese Daten gespeichert: Adressdaten, Auftragsdaten, ggf.
Bankdaten für Inkassotätigkeiten. Die Bankdaten in elektronischen Zahlungsverkehr werden
über das Kartenterminal der Eugen Hauser GmbH erhoben und vom beauftragten
Finanzdienstleister gespeichert und verarbeitet. In diesem Fall verpflichtet sich der
Finanzdienstleister zu Einhaltung der aktuellen Richtlinien nach DSGVO.

3. Eine Datenübermittlung an Dritte findet ausschließlich nach Abgabenordnung statt.

4. Die Dauer der geplanten Datenspeicherung hängt vom Einzelfall ab. Nach Beendigung des
Auftrages werden die Daten gelöscht, soweit sie nicht für weitere, auch künftige
Verarbeitung notwendig sind. Bei den Fristen für die Löschung personenbezogener Daten
sind Gewährleistungs-, Garantiefristen oder Fristen nach Abgabenordnung zu wahren. Diese
können von 6 Monaten bis 10 Jahre betragen. Bei Rechtsstreitigkeiten frühestens 10 Jahre
nach Beilegung.

Die Auskunftserteilung ist für den betroffenen Kunden kostenlos. Verlangt er Kunde jedoch mehr als
eine Kopie pro Jahr so wird auf Grundlage der Verwaltungskosten ein Entgelt gefordert.

Die Auskunft wird unverzüglich, spätestens vier Wochen nach Auskunftsersuchen erteilt.

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