Dokumentationspflicht

Dokumentationspflicht gemäß Art. 30 DSGVO

- Wir sind verpflichtet sämtliche Verarbeitungsprozesse im sog. Verzeichnis der Verarbeitungsprozesse zu dokumentieren.
- Es findet keine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte statt.
- Sollte eine Weitergabe personenbezogener Daten im Ausnahmefall nötig sein (z.B. Mailingbüro, Steuerberater, DATEV, Finanzamt, Versand), verpflichtet sich die verarbeitende Stelle zur Wahrung der DSGVO in der jeweis aktuellen Fassung, sowie die erhaltenen Daten unter keinen Umständen an Unberechtigte weiterzugeben.
- Wo eine Weitergabe von Daten zur Erfüllung von Aufträgen nötig ist , erfolgt die Weitergabe soweit mögich in anonymisierter, nicht verfolgbarer Form (Der Datensatz enthält anstelle personenbezogener Daten eine Vorgangsnummer).

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